Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag
· BG · BGBl. Nr. 174/1991 · in Kraft seit 1991-04-10
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1991 zur Leistung eines zusätzlichen Beitrages von rund 80 Millionen Schilling an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD). Die Zahlung wurde geleistet, der Schilling existiert nicht mehr. Das Gesetz ist vollständig erledigt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Republik Österreich leistet zum Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 79 970 783 S.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz