Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung
· BG · BGBl. Nr. 173/1991 · in Kraft seit 1991-04-10
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz erhöhte Österreichs IWF-Quote 1991 um 412,7 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1.188,3 Millionen. Die Quotenerhöhung wurde vollzogen; seitdem gab es mehrere weitere Quotenerhöhungen durch eigene Gesetze. Das Gesetz ist ein abgeschlossenes Einzelmandat.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 412,7 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 188,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht. (2) Der Betrag für die Erhöhung der österreichischen Quote ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu leisten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz