Leistung eines weiteren Beitrages zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR)
· BG · BGBl. Nr. 255/1990 · in Kraft seit 1990-05-19
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz ermächtigte Österreich zur Leistung eines Beitrages an die CGIAR-Gruppe der Weltbank für die Jahre 1990, 1991 und 1992. Die Zahlungen wurden geleistet. Das Gesetz ist vollständig erledigt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Republik Österreich leistet zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1990, 1991 und 1992 einen Beitrag in Höhe von 3 Millionen US-Dollar. 09.06.2021 10004672 NOR12050938 N3199012641J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz