Deregulierung, aber richtig

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Veräußerung der Anteile des Bundes an der EXPO-VIENNA Wiener Weltausstellungs-Aktiengesellschaft

· BG · BGBl. Nr. 415/1990 · in Kraft seit 1990-07-14

31/04 Bundesbeteiligungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz aus 1990 ermächtigte den Finanzminister, Bundesanteile an der EXPO-VIENNA Wiener Weltausstellungs-AG sowie bestimmte Grundflächen in Schilling zu veräußern. Die Weltausstellung 1995 in Wien wurde abgesagt, die genannte Gesellschaft existiert nicht mehr. Die einmalige Veräußerungsermächtigung ist vollständig erledigt oder dauerhaft gegenstandslos; der Schilling existiert nicht mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Aktienanteil des Bundes an der EXPO-VIENNA Wiener Weltausstellungs-Aktiengesellschaft im Nominale von 5 Millionen Schilling an die Stadt Wien um 5 Millionen Schilling zu veräußern. 25.02.2026 10004664 NOR12050916 N3199012533J

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den ideellen Anteil von einem Drittel an den folgenden im Eigentum der Donauhochwasserschutzkonkurrenz stehenden Grundflächen um 1 Schilling in das Eigentum der Stadt Wien zu übertragen: 25.02.2026 10004664 NOR12050917 N3199012534J

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betraut. 25.02.2026 10004664 NOR12050918 N3199012535J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz