Deregulierung, aber richtig

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Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

· BG · BGBl. Nr. 466/1990 · in Kraft seit 1990-07-28

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1990 zur Leistung eines neunten zusätzlichen Beitrages von rund 1,6 Milliarden Schilling an die IDA. Die Zahlung wurde längst geleistet, der Schilling existiert nicht mehr. Das Gesetz ist ein vollständig erledigtes Einzelmandat.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen neunten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 1 597 860 000 Schilling.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz