Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern - Protokoll (Zypern)
· Vertrag – Zypern · BGBl. Nr. 709/1990 · in Kraft seit 1991-01-01
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Zypern verhindert, dass grenzüberschreitend tätige Personen und Unternehmen ihr Einkommen doppelt besteuert werden. Solche Abkommen stärken die wirtschaftliche Freiheit und erleichtern internationalen Handel und Investitionen. Trotz des EU-Beitritts Zyperns sind bilaterale Steuerabkommen auch innerhalb der EU weiterhin gültig und notwendig.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
39/03 Doppelbesteuerung PROTOKOLL DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK ZYPERN StF: BGBl. Nr. 709/1990 (NR: GP XVII RV 1305 VV S. 146. BR: AB 3921 S. 531.) BGBl. III Nr. 52/2013 (NR: GP XXIV RV 1897 AB 1930 S. 173. BR: AB 8802 S. 814.) Deutsch, Englisch, Griechisch Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Oktober 1990 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. Jänner 1991 in Kraft. haben bei der Unterzeichnung des Abkommens zwischen diesen beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgende Bestimmungen vereinbart, die einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens bilden: Im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, das heute zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern abgeschlossen wurde, sind die Gefertigten übereingekommen, dass die folgenden Bestimmungen einen integrierenden Bestandteil des Protokolls bilden: e-rk, DBA 25.09.2017
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz