Deregulierung, aber richtig

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Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

· BG · BGBl. Nr. 30/1988 · in Kraft seit 1988-01-16

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1987/1988 zur Leistung eines achten zusätzlichen Beitrages von rund 1,25 Milliarden Schilling an die IDA. Die Zahlung wurde geleistet, der Schilling existiert nicht mehr. Das Gesetz ist ein vollständig erledigtes Einzelmandat.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Republik Österreich leistet zur Internationalen Entwicklungsorganisation einen achten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 1 246 160 000 Schilling. (2) Die Republik Österreich wird die Verpflichtungserklärung zur Leistung des Beitrages in der in Abs. 1 genannten Höhe gegenüber der Internationalen Entwicklungsorganisation abgeben.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz