Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (DDR)

· Vertrag – DDR · BGBl. Nr. 188/1988 · in Kraft seit 1988-06-01

39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag mit der 1990 untergegangenen DDR zur Regelung offener Vermoegensfragen; die Ausgleichszahlung wurde geleistet und der Vertragspartner existiert nicht mehr, der Vertrag ist abgewickelt und gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Deutsche Demokratische Republik zahlt an die Republik Österreich den Betrag von 136 400 000 (Einhundertsechsunddreißig Millionen Vierhunderttausend) österreichische Schilling zur Abgeltung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, die der Republik Österreich, österreichischen Staatsbürgern oder österreichischen juristischen Personen dadurch erwachsen sind, daß ihr Vermögen durch Übernahme in staatliche Verwaltung oder durch sonstige staatliche Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik in deren ausschließliche Verfügungsgewalt gelangt ist. 08.03.2021 10004586 NOR12050092 N3198811582L

KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz