Deregulierung, aber richtig

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Afrikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile

· BG · BGBl. Nr. 416/1988 · in Kraft seit 1988-07-30

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz autorisierte 1988 die Übernahme von 4.000 zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Afrikanischen Entwicklungsbank. Die Zeichnung wurde erklärt und ist vollständig abgewickelt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Republik Österreich übernimmt bei der Afrikanischen Entwicklungsbank 4 000 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 Bankrechnungseinheiten im Gegenwert von US-Dollar 48 254 000. (2) Die Republik Österreich wird die Zeichnungserklärung zur Übernahme der in Abs. 1 genannten Anteile gegenüber der Afrikanischen Entwicklungsbank abgeben.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz