Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - Kapitalanteile
· BG · BGBl. Nr. 417/1988 · in Kraft seit 1988-07-30
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz autorisierte 1988 die einmalige Zeichnung von 4.854 zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Weltbank (IBRD). Die Zeichnungserklärung wurde abgegeben und die Transaktion vollständig abgewickelt. Das Gesetz ist erledigt und hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Republik Österreich zeichnet bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 4 854 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944. (2) Die Republik Österreich wird die Notifikation zur Zeichnung der Kapitalanteile in der in Abs. 1 genannten Höhe gegenüber der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung abgeben.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz