Scheidemünzengesetz 1988
· BG · BGBl. Nr. 597/1988 · in Kraft seit 1989-01-01
37/01 Geld- und Währungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn
45%Konfidenz
Begründung
Dies ist das Rahmen-Scheidemünzengesetz 1988, das heute die Ausgabe der Euro-Münzen trägt – anders als die alten Schilling-Einzelverordnungen ist es lebendes Recht. Bleibt.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 3 — Artikel III ↗ RIS
Artikel III Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 24 §§ im Datensatz