Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
AfEF · BG · BGBl. Nr. 690/1988 · in Kraft seit 1988-12-21
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz ermächtigte Österreich 1988 zur einmaligen Zahlung von rund 427 Millionen Schilling an den Afrikanischen Entwicklungsfonds. Die Zahlung wurde längst geleistet, der Schilling existiert nicht mehr. Das Gesetz ist ein vollständig erledigtes Einzelmandat ohne operative Wirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Republik Österreich leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 427 322 472 S.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz