Unterstützung der Zollverwaltungen (Anwendung) (USA)
· Vertrag – USA · BGBl. Nr. 466/1987 · in Kraft seit 1987-11-29
39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Ergänzungsvereinbarung aus dem Jahr 1986 erweiterte ein bilateral-österreichisches Zollhilfeabkommen mit den USA. Seit Österreichs EU-Beitritt 1995 ist die Zollpolitik EU-Kompetenz; bilaterale österreichische Zollhilfeabkommen sind durch EU-USA-Abkommen ersetzt worden. Das Dokument hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die in Punkt 2 des Notenwechsels vorgesehenen Mitteilungen wurden am 31. August 1987 abgegeben; der Notenwechsel tritt gemäß seinem Punkt 2 mit 29. November 1987 in Kraft.
Art. 1 ↗ RIS
BUNDESMINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Wien, am 2. April 1986 Sehr geehrter Herr Geschäftsträger! Ich beehre mich vorzuschlagen, das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen vom 15. September 1976 *) (im folgenden „das Abkommen“ genannt) mit Maßgabe folgender Ergänzungen anzuwenden: (1) Die in Artikel 2 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Unterstützung umfaßt auch die Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen im Sinne von Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens, insofern als in Österreich das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie gemäß dem Außenhandelsgesetz 1984 zu Ermittlungen ermächtigt ist. (2) Wird ein Ersuchen gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Abkommens dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie übermittelt, so wird das Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie dieses Ersuchen gemäß den Bestimmungen des Abkommens erledigen und die Ergebnisse der ersuchenden Behörde mitteilen. Wenn die Vereinigten Staaten von Amerika diesem Vorschlag zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre bestätige
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz