Harmonisiertes System
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 553/1987 · in Kraft seit 1988-01-01
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen über das Harmonisierte System ist die weltweite Grundlage der Warenbezeichnung und -kodierung und damit der Zolltarife. Es ist aktueller Kern des internationalen Handels.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 30 §§ im Datensatz