Deregulierung, aber richtig

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Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 467/1987 · in Kraft seit 1987-10-22

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen harmonisiert und vereinfacht Warenkontrollen an den Grenzen und beschleunigt den internationalen Warenverkehr. Es wirkt handelserleichternd statt beschränkend.

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