Internationale Finanzcorporation - Kapitalanteile
· BG · BGBl. Nr. 136/1987 · in Kraft seit 1987-04-11
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz ermächtigte zur Zeichnung von 6.073 zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Finanzcorporation zu je 1.000 US-Dollar im Jahr 1987. Diese Zeichnung ist seit fast 40 Jahren abgeschlossen. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und ist zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Republik Österreich zeichnet bei der Internationalen Finanzcorporation 6 073 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 1 000 US-Dollar. (2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Finanzcorporation zusätzliche Kapitalanteile in der unter Abs. 1 genannten Höhe zu zeichnen. (3) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu treffen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz