Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien)

· Vertrag – Bulgarien · BGBl. Nr. 240/1985 · in Kraft seit 1985-06-28

39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zollamtshilfe zwischen Oesterreich und Bulgarien ist seit dem EU-Beitritt durch die Zollunion und die unmittelbar geltende EU-Amtshilfe geregelt; das bilaterale Abkommen von 1985 ist ueberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Die Zollverwaltungen der beiden Vertragsparteien werden im Rahmen dieses Abkommens

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz