Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien)
· Vertrag – Bulgarien · BGBl. Nr. 240/1985 · in Kraft seit 1985-06-28
39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Zollamtshilfe zwischen Oesterreich und Bulgarien ist seit dem EU-Beitritt durch die Zollunion und die unmittelbar geltende EU-Amtshilfe geregelt; das bilaterale Abkommen von 1985 ist ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Die Zollverwaltungen der beiden Vertragsparteien werden im Rahmen dieses Abkommens
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz