Deregulierung, aber richtig

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Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - Kapitalanteile

· BG · BGBl. Nr. 114/1985 · in Kraft seit 1985-03-27

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz regelte die Zeichnung von 740 zusätzlichen IBRD-Kapitalanteilen zu je 100.000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944 — Goldstandard aus der Nachkriegszeit, längst aufgegeben. Die Zeichnung von 1985 ist vollständig abgeschlossen. Das Gesetz ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Republik Österreich zeichnet bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 740 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944. (2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zusätzliche Kapitalanteile in der unter Abs. 1 genannten Höhe zu zeichnen. (3) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu treffen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz