Deregulierung, aber richtig

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Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik (UNO)

· Vertrag – UNO · BGBl. Nr. 223/1983 · in Kraft seit 1983-04-13

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Dokument genehmigt eine einmalige österreichische Beitragszusage von 17 Millionen Schilling – einer Währung, die seit 2002 nicht mehr existiert – an ein UN-Übergangssystem für Wissenschaftsfinanzierung. Die Zahlung wurde längst geleistet; das Dokument hat keinerlei operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Zusage betreffend die Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung der Vereinten Nationen am 30. März 1982 erklärten Vorbehaltes wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet.

Art. 1 ↗ RIS

(Übersetzung) Beitragskonferenz für das Finanzierungssystem für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung der Vereinten Nationen am 30. März 1982 Herr Präsident! Im Namen der Österreichischen Regierung habe ich die Ehre, eine Beitragsleistung in Höhe von 17 Millionen österreichischen Schilling (bei derzeitigen Wechselkursen ein Gegenwert von über 1 Million US-Dollar) für die übergangsperiode des Finanzierungssystems für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung, vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung, zuzusagen. Diese Zusage unterstreicht das fortbestehende Engagement Österreichs bei der Durchführung des Wiener Aktionsprogramms, welches die Notwendigkeit eines neuen Finanzierungssystems zur Unterstützung einer wirksamen internationalen Maßnahme auf diesem so entscheidenden Gebiet für die wirtschaftliche Entwicklung anerkennt. Die Erfahrung mit dem Interimsfonds für Wissenschaft und Technik, der mit Ende vergangenen Jahres zu bestehen aufgehört hat, führte in der Generalversammlungsresolution 36/183 zu einer neuerlichen Bestätigung der Notwendigkeit zur Vorhersehbarkeit und ununterbrochenen Bereitstellung erheblicher Mittel, zusätzlich zu denen, die derze

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz