Deregulierung, aber richtig

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Afrikanische Entwicklungsbank

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 252/1983 · in Kraft seit 1983-03-30

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen begründet die Mitgliedschaft in der Afrikanischen Entwicklungsbank. Legitime entwicklungspolitische Zusammenarbeit ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

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