Afrikanische Entwicklungsbank
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 252/1983 · in Kraft seit 1983-03-30
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen begründet die Mitgliedschaft in der Afrikanischen Entwicklungsbank. Legitime entwicklungspolitische Zusammenarbeit ohne inländische Freiheitsbeschränkung.
Kategorien
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