Deregulierung, aber richtig

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Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile

· BG · BGBl. Nr. 573/1983 · in Kraft seit 1983-11-26

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz autorisierte die Übernahme von 976 Kapitalanteilen bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank sowie einen Fondsbeitrag von 33.845.175 Schilling im Jahr 1983. Beide Transaktionen sind abgeschlossen, die Schilling-Währung abgeschafft. Das Gesetz ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Republik Österreich übernimmt bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 976 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 und erhöht ihren Beitrag zum Fonds für Sondergeschäfte um 33 845 175 S. (2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank zusätzliche Kapitalanteile in der unter Abs. 1 genannten Höhe zu zeichnen sowie der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank gegenüber eine Verpflichtungserklärung zur Leistung eines weiteren Beitrages zum Fonds für Sondergeschäfte in der unter Abs. 1 genannten Höhe abzugeben. (3) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu treffen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz