Deregulierung, aber richtig

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Asiatischer Entwicklungsfonds - Beitrag

· BG · BGBl. Nr. 388/1983 · in Kraft seit 1983-07-23

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz autorisierte einen dritten Beitrag von fast 500 Millionen Schilling an den Asiatischen Entwicklungsfonds im Jahr 1983. Die Zahlung ist seit über 40 Jahren vollzogen, die Schilling-Währung abgeschafft. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Republik Österreich leistet zum Asiatischen Entwicklungsfonds der Asiatischen Entwicklungsbank einen dritten Beitrag in Höhe von 494 382 600 S. (2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich der Asiatischen Entwicklungsbank gegenüber eine Verpflichtungserklärung zur Leistung eines dritten Beitrages zum Asiatischen Entwicklungsfonds in der unter Abs. 1 genannten Höhe abzugeben. (3) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz