Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch
· V · BGBl. Nr. 628/1983 · in Kraft seit 1983-12-24
32/04 Steuern vom Umsatz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung stützt sich auf das Umsatzsteuergesetz 1972, das durch das UStG 1994 ersetzt wurde. Das Konzept des 'Eigenverbrauchs' in der ursprünglichen Form wurde durch EU-Mehrwertsteuerrecht grundlegend überarbeitet. Die Rechtsgrundlage ist nicht mehr in Kraft; die genannten Pauschalbeträge aus dem Jahr 1985 sind längst veraltet.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
BGBl. Nr. 499/1985 Auf Grund des § 21 Abs. 10 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet:
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Soweit die Höhe des Eigenverbrauches eines Unternehmers nicht durch ordnungsgemäß geführte Aufzeichnungen im Sinne des § 18 des Umsatzsteuergesetzes 1972 nachgewiesen wird und auch nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine diesen Umständen entsprechende Ermittlung der Bemessungsgrundlage erforderlich machen, ist bei der Berechnung der Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch die Bemessungsgrundlage wie folgt zu ermitteln: für den Ehegatten um ........................................................................................................... 80 vH, für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr um ............................................................................ 30 vH, für jedes Kind zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr um ............................................... 40 vH und für jedes Kind ab dem 16. Lebensjahr und für sonstige Personen um ..................................................................................................... 80 vH.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz