Deregulierung, aber richtig

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Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - Kapitalanteile

· BG · BGBl. Nr. 522/1981 · in Kraft seit 1981-12-02

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz regelte die Zeichnung von 2.523 zusätzlichen Weltbank-Kapitalanteilen zu je 100.000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944. Der Goldstandard-Bezug ist seit 1971 obsolet, die Zeichnung von 1981 längst vollzogen. Das Gesetz ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Republik Österreich zeichnet bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 2 523 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944. (2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zusätzliche Kapitalanteile in der unter Abs. 1 genannten Höhe zu zeichnen. (3) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz