Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag
· BG · BGBl. Nr. 50/1981 · in Kraft seit 1981-02-11
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz autorisierte den sechsten zusätzlichen IDA-Beitrag von über einer Milliarde Schilling im Jahr 1981. Diese Zahlung ist seit über 40 Jahren vollzogen, die Schilling-Währung abgeschafft. Das Gesetz ist erledigt und kann gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich einen sechsten zusätzlichen Beitrag in Höhe von 1 034 200 000 Schilling zur Internationalen Entwicklungsorganisation zu leisten. (2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz