Ausgabe von Scheidemünzen zu 500 Schilling „25 Jahre Staatsvertrag“
· BG · BGBl. Nr. 191/1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1988 · in Kraft seit 1989-01-01
37/01 Geld- und Währungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn
45%Konfidenz
Begründung
Automatisch als überholt markiert: Diese Vorschrift betrifft Schilling- oder Groschen-Münzen. Der Schilling wurde 2002 durch den Euro ersetzt; die Regelung ist gegenstandslos. Noch zu prüfen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Analyse: rule-based v1 · Rubrik rule-v1 · 2026-06-05 · 4 §§ im Datensatz