Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile
· BG · BGBl. Nr. 324/1980 · in Kraft seit 1980-07-23
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz ermächtigte zur Zeichnung von 52 zusätzlichen abrufbaren Kapitalanteilen bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank zu je 10.000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 — Goldstandard-Klausel, längst obsolet. Die Zeichnung von 1980 ist vollständig abgeschlossen.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 52 zusätzliche abrufbare Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 zu zeichnen. (2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz