Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 289/1979 · in Kraft seit 1991-09-08
39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten mit dem Nachfolgestaat Nordmazedonien (Nicht-EU-Staat) dient der Bekämpfung von Zollzuwiderhandlungen und ist legitim.
Kategorien
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