Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 289/1979 · in Kraft seit 1991-10-08
39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zollamtshilfeabkommen stammt aus jugoslawischer Zeit und betrifft die Zusammenarbeit in Zollsachen. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gilt die unmittelbar anwendbare EU-Zollunion samt EU-Amtshilferecht; das bilaterale Abkommen ist überholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichtern und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz