Deregulierung, aber richtig

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Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Jugoslawien)

· Vertrag – Jugoslawien · BGBl. Nr. 289/1979 · in Kraft seit 1979-08-01

39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten ist mit der untergegangenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossen; der Gegenstand ist für EU-Nachfolgestaaten zudem durch das Unionsrecht überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz