Deregulierung, aber richtig

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Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

· BG · BGBl. Nr. 560/1979 · in Kraft seit 1980-01-01

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz erhöhte Österreichs IWF-Quote um 165 Millionen Sonderziehungsrechte mit Zahlungsfrist 1. Dezember 1980. Diese Einzahlung ist seit über 45 Jahren erledigt. Die Österreichische Quote ist seither mehrfach weiter angepasst worden. Das Gesetz hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 165 Millionen Sonderziehungsrechte auf 495 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht. Der Erhöhungsbetrag ist spätestens am 1. Dezember 1980 einzuzahlen. (2) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich dem Internationalen Währungsfonds gegenüber die Erhöhung der österreichischen Quote zu notifizieren.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz