Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile
· BG · BGBl. Nr. 559/1979 · in Kraft seit 1980-01-01
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Gesetz autorisierte die Zeichnung von 816 Kapitalanteilen und einen Fondsbeitrag von 5,9 Millionen US-Dollar bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank. Die Transaktion datiert von 1979 und ist vollständig abgeschlossen. Das Gesetz ist gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 816 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 12 063,43 US-Dollar zu zeichnen und zum Fonds für Sondergeschäfte einen Beitrag in Höhe von 5 900 000 US-Dollar zu leisten. (2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz