Deregulierung, aber richtig

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Asiatischer Entwicklungsfonds

· BG · BGBl. Nr. 99/1979 · in Kraft seit 1979-03-14

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz ermächtigte zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung über 268.107.810 Schilling als zweiten Beitrag zum Asiatischen Entwicklungsfonds im Jahr 1979. Dieser Beitrag wurde geleistet, die Schilling-Währung existiert nicht mehr. Das Gesetz ist vollständig erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich der Asiatischen Entwicklungsbank gegenüber eine Verpflichtungserklärung zur Leistung eines zweiten Beitrages in Höhe von 268 107 810 S an den Asiatischen Entwicklungsfonds abzugeben. (2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz