Deregulierung, aber richtig

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Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 112/1978 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das TIR-Abkommen 1975 ist die geltende Grundlage des internationalen Warentransports mit Carnets TIR. Es erleichtert den grenzüberschreitenden Handel und ist weiterhin einschlägig.

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