Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 105/1949 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2009-08-10

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen begründet Österreichs Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF). Es dient der Stabilität des internationalen Währungssystems und beschränkt keine inländischen Freiheiten.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 45 §§ im Datensatz