Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 105/1949 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2009-08-10
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen begründet Österreichs Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF). Es dient der Stabilität des internationalen Währungssystems und beschränkt keine inländischen Freiheiten.
Kategorien
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