Deregulierung, aber richtig

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Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag

· BG · BGBl. Nr. 562/1978 · in Kraft seit 1978-11-25

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz autorisierte vier Teilzahlungen an den UN-Umweltfonds in den Jahren 1979 bis 1982. Alle Zahlungen wurden vor über 40 Jahren geleistet. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und ist zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich an den Fonds des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen einen weiteren Beitrag in Höhe von 1 200 000 US-Dollar in vier gleichen Teilbeträgen in den Jahren 1979 bis 1982 zu leisten. (2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz