Internationale Finanz-Corporation - Kapitalanteile
· BG · BGBl. Nr. 336/1978 · in Kraft seit 1978-07-26
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Gesetz ermächtigte zur einmaligen Zeichnung von 4.531 Kapitalanteilen bei der Internationalen Finanz-Corporation im Jahr 1978. Diese Transaktion wurde vor fast 50 Jahren abgeschlossen. Das Gesetz hat keine weiteren Rechtsfolgen und ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von ihm dazu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Finanz-Corporation 4 531 Kapitalanteile in Höhe von je 1 000 US-Dollar zu zeichnen. (2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der Bundesminister für Finanzen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz