Inter-Amerikanische Entwicklungsbank
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 174/1977 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen begründet die Mitgliedschaft in der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank. Legitime entwicklungspolitische Zusammenarbeit ohne inländische Freiheitsbeschränkung.
Kategorien
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