Deregulierung, aber richtig

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Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) - Beitrag

· BG · BGBl. Nr. 655/1977 · in Kraft seit 1977-12-30

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Gesetz erlaubte die Leistung eines einmaligen Beitrags von 844.278.750 Schilling an die IDA im Jahr 1977. Die Zahlung ist seit Jahrzehnten abgeschlossen, die Schilling-Währung abgeschafft. Das Gesetz hat keine fortbestehende operative Wirkung und ist ersatzlos zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich der Internationalen Entwicklungsorganisation als deren Mitglied einen fünften zusätzlichen Beitrag in Höhe von 844,278.750 Schilling zu leisten. (2) Die Vorsorge für die finanzielle Bedeckung trifft der der Bundesminister für Finanzen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz