Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum Zinsensubventionskonto
· BG · BGBl. Nr. 160/1977 · in Kraft seit 1977-04-20
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz ermächtigte den Finanzminister, am 29. April 1977 einen einmaligen Beitrag in Schilling an den IWF zu leisten. Diese Zahlung wurde vor fast 50 Jahren durchgeführt und ist längst erledigt. Die Schilling-Währung existiert seit 1999 nicht mehr. Das Gesetz hat keinerlei operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, am 29. April 1977 einen Beitrag in Schilling im Gegenwert von 2 300 000 Sonderziehungsrechten an das Zinsensubventionskonto des Internationalen Währungsfonds zu leisten. (2) Die Oesterreichische Nationalbank wird mit der banktechnischen Durchführung dieser Beitragsleistung betraut.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz