Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ungarn)
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 52/1976 · in Kraft seit 1976-02-09
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Aktives Doppelbesteuerungsabkommen (Einkommen und Vermögen), zuletzt durch das MLI 2018 aktualisiert. Es vermeidet Doppelbesteuerung, dient dem grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und ist nicht durch EU-Recht ersetzt.
Kategorien
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