Vermögensrechtliche Beziehungen – Regelung (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 222/1975 · in Kraft seit 1975-05-06
39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll wickelt den Vermoegensvertrag von 1957 ab und loest Schlichtungsausschuss und Staendige Kommission nach Erledigung der letzten Verfahren auf. Es ist damit gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS
Artikel 2 Die Ständige Kommission und mit ihr der Schlichtungsausschuß sind mit Erledigung des letzten beim Schlichtungsausschuß anhängigen Verfahrens aufgelöst. 08.03.2021 10004207 NOR40001352
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz