Deregulierung, aber richtig

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Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz)

· Vertrag - Schweiz · BGBl. Nr. 63/1975 · in Kraft seit 1974-12-04

39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz verhindert die Mehrfachbesteuerung von Nachlässen und schützt damit Vermögen und Erben. Auch wenn Österreich seit 2008 keine Erbschaftssteuer mehr erhebt, bleibt es gegenüber den schweizerischen (kantonalen) Steuern relevant.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

39/03 Doppelbesteuerung Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern StF: BGBl. Nr. 63/1975 (NR: GP XIII RV 1093 AB 1140 S. 110. BR: AB 1146 S. 333.) Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Dezember 1974 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten. Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern abzuschließen, haben folgendes vereinbart: e-rk, Nachlasssteuer 17.02.2025 10004201 NOR11004237 N3197512702T

KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz