Deregulierung, aber richtig

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Finanzhilfe (Indonesien)

· Vertrag – Indonesien · BGBl. Nr. 609/1975 · in Kraft seit 1974-12-18

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen von 1975 ueber einen einmaligen Kredit von 10 Millionen Schilling ueber die Kontrollbank; dieses Darlehen ist laengst ausbezahlt und abgewickelt, das Abkommen ist verbraucht.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die österreichische Bundesregierung wird der Regierung der Republik Indonesien die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 10 Millionen Schilling bei der Österreichischen Kontrollbank AG als Programmhilfe für die Anschaffung von Anlagegütern und für die Finanzierung der mit diesen Anschaffungen zusammenhängenden Leistungen ermöglichen. Die Bedingungen des Darlehens und die Art seiner Verwendung wird ein zwischen der Bank Indonesia und der Österreichischen Kontrollbank AG abzuschließender Darlehensvertrag bestimmen. Das Darlehen ist vom Abschluß von Verträgen zwischen österreichischen und indonesischen Firmen über die Lieferung von Anlagegütern abhängig.

Art. 4 ↗ RIS

Artikel 4 Der in Artikel 1 erwähnte Darlehensvertrag mit der Österreichischen Kontrollbank AG wird innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Die Lieferverträge für Anlagegüter werden innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Diese Zeiträume können einvernehmlich verlängert werden.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz