Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)
· Vertrag – Indien · BGBl. Nr. 457/1975 · in Kraft seit 1975-03-06
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Abkommen aus den 1960er-Jahren ueber ein einmaliges Programmhilfe-Darlehen an Indien (India-Consortium der Weltbank); das Darlehen ist laengst abgewickelt, das Abkommen ist verbraucht.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die österreichische Bundesregierung wird der Regierung von Indien die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von S 19,5 Mio bei der Österreichischen Kontrollbank AG als Programmhilfe für die Anschaffung von Investitionsgütern ermöglichen. Die Bedingungen des Darlehens und die Art seiner Verwendung wird ein zwischen der Regierung von Indien oder einer von der Regierung von Indien zu nennenden Institution und der Österreichischen Kontrollbank AG abzuschließender Darlehensvertrag bestimmen. Das Darlehen ist vom Abschluß von Verträgen zwischen österreichischen und indischen Firmen über die Lieferung von Investitionsgütern abhängig.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz