Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber
· BG · BGBl. Nr. 174/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1988 · in Kraft seit 1989-01-01
37/01 Geld- und Währungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
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