Deregulierung, aber richtig

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Zollbehandlung von Paletten

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 231/1973 · in Kraft seit 1973-05-19

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1973 teilt den Beitritt Spaniens zum Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten mit. Sie ist ein reines Protokolldokument ohne eigenständige Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Zollbehandlung von Paletten BGBl. Nr. 231/1973 19.05.1973 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Mai 1973 betreffend den Beitritt Spaniens zum Europäischen Abkommen vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden StF: BGBl. Nr. 231/1973

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Spanien am 2. Feber 1973 dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden, (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 217/1970) beigetreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz