Amtliche Punzen auf Uhrgehäusen aus Edelmetall (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 180/1973 · in Kraft seit 1973-04-06
39/10 Punzierung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen erkennt Punzen auf Edelmetall-Uhrgehäusen gegenseitig an und erleichtert den Handel mit der Schweiz; es beschränkt keine Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz