Deregulierung, aber richtig

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Amtliche Punzen auf Uhrgehäusen aus Edelmetall (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 180/1973 · in Kraft seit 1973-04-06

39/10 Punzierung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen erkennt Punzen auf Edelmetall-Uhrgehäusen gegenseitig an und erleichtert den Handel mit der Schweiz; es beschränkt keine Freiheiten.

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