Deregulierung, aber richtig

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Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial

· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 52/1973 · in Kraft seit 1994-12-29

39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zollabkommen erleichtert die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Lehrmaterial und dient der Bildungszusammenarbeit. Es ist handelsfördernd, multilateral auch mit Nicht-EU-Staaten und ohne freiheitsbeschränkende Wirkung.

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