Doppelbesteuerung – Einkommen-, Vermögen-, Gewerbe- und Grundsteuer (Belgien)
· Vertrag – Belgien · BGBl. Nr. 415/1973 · in Kraft seit 1973-06-28
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien verhindert Doppelbesteuerung und wird durch das Unionsrecht nicht verdraengt, da die direkte Besteuerung nicht umfassend harmonisiert ist. Es dient der wirtschaftlichen Freiheit.
Kategorien
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